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   BGH, 08.11.1972 - IV ZR 123/70   

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https://dejure.org/1972,2258
BGH, 08.11.1972 - IV ZR 123/70 (https://dejure.org/1972,2258)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1972 - IV ZR 123/70 (https://dejure.org/1972,2258)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1972 - IV ZR 123/70 (https://dejure.org/1972,2258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Einsetzung eines Vorerben und eines Nacherben - Auslegung eines privatschriftlichen Auseinandersetzungsvertrages - Annahme der Gesamtnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1973, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - IV ZR 123/70
    Im übrigen hat sich der erkennende Senat der Rechtsprechung über den Nichtigkeitsgrund der sog. Testamentsaushöhlung nicht angeschlossen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Juli 1972 - IV ZR 125/70).
  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89

    Schutz des Nacherben gegen bestimmte Verfügungen des Vorerben

    Verfügt der Vorerbe dagegen über sein eigenes, freies Vermögen und beeinträchtigt er dadurch seine eigenen, bindend eingesetzten Erben, dann sind diese nur im Rahmen des § 2287 BGB geschützt und genießen insoweit nicht auch den Schutz des § 2113 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1972 - IV ZR 123/70 - WM 1973, 41, 42).
  • BayObLG, 23.05.2002 - 2Z BR 37/02

    Vererbung von Miteigentum an Grundstück - Vor- und Nacherbschaft -

    Es bleibt dagegen bei der Anwendung von § 2113 BGB und bei der Eintragung des Nacherbenvermerks, wenn bei einer Bruchteilsgemeinschaft ein Miteigentümer hinsichtlich eines Miteigentumsanteils Vorerbe des anderen wird (vgl. BGH MittBayNot 1973, 28; Demharter Rn. 3, Meikel/Kraiss Rn. 61, jeweils zu § 51).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ZR 132/77

    Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Zuwendung - Voraussetzungen

    Es trifft zwar zu, daß es sich in den bisher vom erkennenden Senat entschiedenen Fällen jeweils um "wesentliche" Vermögensgegenstände oder Vermögenswerte handelte, die der Erblasser dem Dritten zugewendet hatte (vgl. BGHZ 59, 343; Urteil vom 3. November 1972 - IV ZR 70/71 - Urteil vom 8. November 1972 - IV ZR 123/70 - BGH WM 1973, 680 = DNotZ 1973, 626; BGHZ 66, 8; siehe auch die Anmerkungen von Johannsen zu LM BGB § 2286 Nr. 6 und § 2301 Nr. 6).
  • BGH, 28.06.1984 - BLw 13/84

    Einziehung eines Hoffolgezeugnisses - Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen

    Die Rechtsbeschwerdeführer meinen, das Beschwerdegericht sei bei der Prüfung der Frage, ob aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Erblasser ihre Mutter Vor- oder Vollerbin und der Beteiligte zu 3 Nacherbe geworden sei, von dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. November 1972, IV ZR 123/70, WM 1973, 41, abgewichen.
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